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Bundesrat beschließt BImA-Gesetzesantrag


Der Bedarf an neuen Wohnungen - insbesondere in Ballungsgebieten - bleibt absehbar hoch und erfordert gemeinsames Handeln von Bund, Ländern und Kommunen. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage zum Thema „Sozialer Wohnungsbau in Deutschland“ vom 8. März 2017 prognostizieren verschiedene Institute, dass in den kommenden Jahren bundesweit insgesamt über eine Million Wohnungen benötigt werden; ein großer Teil davon im preisgünstigen Segment. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten gebe es ein hohes Defizit an Sozialwohnungen wie auch generell an bezahlbarem Wohnraum für untere und mittlere Einkommensgruppen.

Bislang verkaufte der Bund seine Grundstücke jedoch zum Höchstpreis im Bieterverfahren. Dank des aktuellen Gesetzesantrags, den Berlin zusammen mit Bremen und Brandenburg eingereicht hat, soll sich an dieser Vergabepolitik jedoch jetzt etwas ändern, wenn Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau oder für andere Zwecke, die dem Gemeinwohl dienen, vorgesehen sind.

Es handelt sich bei diesem Antrag um die Forderung, dass der Bund Grundstücke nicht mehr im Rahmen eines Bieterverfahrens veräußern soll, sofern diese von den Ländern und Kommunen zum Gemeinwohl genutzt werden sollen. Anstelle des Bieterverfahrens soll eine gutachterliche Ermittlung des Verkehrswertes stattfinden, die die geplante Nutzung mitberücksichtigt. Außerdem sollen Grundstücke, die für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen sind, günstiger veräußert werden.

Hintergrund: Aktuell legt das BImA-Gesetz fest, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Grundstücke zum einen „wirtschaftlich” und zum anderen „nur zu ihrem vollen Wert” verkaufen muss. Im Rahmen des Berliner Antrags wird nun gefordert, dass eine „dauerhafte Rechtsgrundlage” vonnöten sei, damit Grundstücke zu einem Preis verkauft werden können, bei dem die beabsichtigte Nutzung berücksichtigt wird.

Der Berliner Antrag wurde in den Ausschüssen des Bundesrats fast ausnahmslos mit einer großen Mehrheit beschlossen. Im nächsten Schritt wird sich die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen.

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