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NRW: Kommt der Freibetrag für die Grunderwerbsteuer?


Für selbst genutztes Wohneigentum sollen die Bürger von Nordrhein-Westfalen fast keine Grunderwerbsteuer mehr zahlen müssen. Dies plant die neue NRW-Landesregierung. Im Koalitionsvertrag sind Freibeträge von mindestens 250.000 Euro pro Person in Aussicht gestellt worden. Der Antrag soll dem Finanzministerium zufolge am 22. September in den Bundesrat eingebracht werden.

Die Einführung des Freibetrags solle insbesondere Familien erleichtern, Immobilien zu erwerben, berichtet das Ministerium in Düsseldorf. Nachdem die Vorgängerregierung die Grunderwerbsteuer gleich zweimal erhöht hatte, konnten CDU und FDP mit diesem Thema im Wahlkampf punkten.

Vermutlich wird es im Bundesrat vor der Bundestagswahl am 24. September noch keine Entscheidung geben. Trotzdem wird der Freibetrag Thema bei den Koalitionsverhandlungen sein. Mehrere Parteien haben sich im Bundestagswahlkampf dafür ausgesprochen.

Hintergrund: Die Zahl der Ersterwerber von Immobilien ist rückläufig, vor allem in den Städten. Besonders junge Familien sind betroffen. Im Vergleich zu andern Ländern weist Deutschland mit unter 50 Prozent eine geringe Wohneigentumsquote auf. Aus diesen Gründen werden die Ausweitung der Eigenheimförderung und die Forderung einer bundesweit einheitlichen Grunderwerbsteuer diskutiert.

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