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Änderungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Sicht


Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) soll nun noch einmal aufgeweicht werden. Die Politik bereitet bereits Änderungen vor.

Die Hürden für Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen sollen gesenkt werden. Es geht insbesondere um die Bonitätsprüfung. Diese gehört laut Auslegung der WIKR zur Pflicht der Banken, sobald Eigenheimbesitzer ihr Darlehen am Ende der Laufzeit nicht komplett getilgt haben und daher einen neuen Kreditvertrag brauchen. Eine zu strenge Prüfung könnte den Abschluss eines solchen Vertrags verhindern.

Das Bundesjustizministerium will diesen Befürchtungen nun entgegenkommen. Es sei zu verhindern, dass ein Darlehensnehmer in Gefahr gerät, sein Eigentum zu verlieren. Eigentümer sollten davor geschützt, ihr Heim zu verlieren, auch wenn ihre finanzielle Situation schwieriger wird. Deshalb sollen Finanzierer zukünftig bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit die Unabwägbarkeiten des Lebens berücksichtigen. Damit sind z.B. Scheidung, Familienzuwachs, geringeres Einkommen, steigende Nebenkosten usw. gemeint.

Das Ministerium hat für die Aufweichung der WIKR-Vorgaben die Erlaubnis der EU-Kommission eingeholt. Brüssel habe „Gestaltungsmöglichkeiten" aufgezeigt. Anhand dieser Vorgaben erarbeiten nun Ministerium, Finanzierer und Verbraucherverbände die Details zu Anschlussfinanzierungen. Auf diese entfällt ca. die Hälfte des Baufinanzierungsgeschäfts.

Im März 2016 wurde die auf europäischer Ebene verfasste WIKR in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist, private Bauherren vor Überschuldung zu bewahren. Die Kreditwirtschaft beklagte bald nach Inkrafttreten der WIKR Einbrüche bei der Kreditvergabe. Verantwortlich seien die strengen und teilweise unscharf formulierten Vergaberichtlinien.

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