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SPD fordert Deckelung der Notarkosten und Bestellerprinzip bei Wohnungsverkauf


Die SPD will Wohnungskäufer in Zukunft bei den Notarkosten und den Gebühren für Grundbucheinträge entlasten. So sollen die bisher in Prozentsätzen anhand der Kaufsumme berechneten Gebühren durch Pauschalen gedeckelt werden.

Nach Angaben der SPD fallen derzeit beim Kauf einer Wohnung etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises für den Notar an - bei einem Wohnungspreis von 300.000 Euro also 4.500 Euro Notargebühren. Diese prozentuale Regelung soll bei selbst genutztem Wohnraum nach Vorstellung der SPD künftig durch eine gesetzlich festgeschriebene Pauschale ersetzt werden. Auch beim Grundbucheintrag, bei dem die Gebühr in etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises beträgt, soll es laut SPD künftig eine Pauschale geben.

Ebenso fordern die Sozialdemokraten, dass bei Immobilienverkäufen so wie im Mietrecht das sogenannte Bestellerprinzip gelten soll. Der Verkäufer, der einen Makler mit dem Vertrieb der Wohnung beauftragt, soll in Zukunft die Maklerkosten selbst tragen. Mit dieser Regelung sollen nicht nur Mieter, sondern künftig auch Käufer von Wohnungen unterstützt werden. Die SPD begründet diese Forderung mit den immer teurer werdenden Erwerbspreisen bei Wohneigentum.

Darüber hinaus sei eine Überarbeitung der Mietpreisbremse nach Vorstellung der SPD notwendig.

Außerdem sollen Mieter besser vor Eigenbedarfskündigungen geschützt werden. So dürfe es nicht mehr erlaubt sein, dass ein Vermieter eine Wohnung kündigt, um etwa Büroräumlichkeiten für ein Familienmitglied einzurichten. Vermieter sollen nicht mehr durch Gründung einer Personengesellschaft die Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit auf Eigenbedarf umgehen können.

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